Zu § 9 GewStG
H 9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften
Ausschüttungen, für die Beträge des steuerlichen Einlagekontos als verwendet gelten
gehören nicht zu den Gewinnen aus Anteilen i. S. d. § 9 Nr. 2a GewStG (> BStBl 2005 II S. 297).
Besitzzeitanrechnungen nach dem UmwStG
Die zeitraumbezogene Besitzzeitanrechnung nach § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG (bei einem sog. qualifizierten Anteilstausch ist unter der Voraussetzung des Ansatzes des eingebrachten Betriebsvermögens mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert durch die übernehmende Gesellschaft der Zeitraum der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft dem übernehmenden Rechtsträger anzurechnen, wenn die Dauer der Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam ist) entfaltet für das zeitpunktbezogene Tatbestandsmerkmal des § 9 Nr. 2a GewStG keine Wirkung (> BStBl 2015 II S. 303).
Dividendeneinnahmen einer Organgesellschaft
Doppelt ansässige Kapitalgesellschaften
Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i. S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben (>BStBl 2024 II S. 650)
Mittelbare Beteiligung
Die Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG kommt auch bei mittelbarer Beteiligung in dem gesetzlich bestimmten Umfang in Betracht (> BStBl 2001 II S. 685).
Liquidation der Kapitalgesellschaft
Gewinne aus Anteilen i. S. d. § 9 Nr. 2a GewStG sind sowohl die während der Liquidation der Kapitalgesellschaft erzielten Gewinne als auch die Liquidationsrate, mit der das nach Abschluss der Liquidation verbliebene Reinvermögen an die Anteilseigner ausgekehrt wird, soweit nicht Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG als verwendet gelten. Soweit im Rahmen der Gewinnermittlung die Anteile an der Untergesellschaft infolge des Untergangs des Wirtschaftsguts „Beteiligung“ aus der Bilanz eines Anteilseigners auszubuchen sind, mindert dies nicht den Kürzungsbetrag i. S. d. § 9 Nr. 2a GewStG (> BStBl 1998 II S. 25 und vom – BStBl 2004 II S. 460).
Veräußerungsgewinne
Der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist kein von der Kapitalgesellschaft ausgeschütteter Gewinn i. S. von § 9 Nr. 2a GewStG (> BStBl 1972 II S. 468).
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SAAAJ-91129