GewStH H 4.1 (Zu
§ 4 GewStG)
Zu § 4 GewStG
H 4.1 Hebeberechtigung
Betriebsstätte
Reisegewerbebetrieb
Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit
Die Aufhebung eines Gewerbesteuermessbescheides kann regelmäßig nicht allein deswegen beansprucht werden, weil er von einem örtlich unzuständigen Finanzamt erlassen worden ist (> BStBl 2004 II S. 751).
Verwaltung der Gewerbesteuer
Fundstelle(n):
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SAAAJ-91129