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GewStH H 2.1 (2) (Zu § 2 GewStG)

Zu § 2 GewStG

H 2.1 (2)

Allgemeines

  • Sowohl eine gewerblich tätige als auch eine gewerblich geprägte Personengesellschaft kann nur einen einzigen Gewerbebetrieb haben, der ihre gesamte Tätigkeit umfasst >Umfassender Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft.

  • Personengesellschaften, an denen nur ein Gesellschafter mitunternehmerschaftlich beteiligt ist (hier: sog. Treuhandmodell), unterliegen nicht der Gewerbesteuer (> BStBl II S. 751).

Gewerbesteuerbefreiung

Übt eine Personengesellschaft neben einer freiberuflichen auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, so ist die Tätigkeit auch dann infolge der „Abfärberegelung“ des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt als gewerblich anzusehen, wenn die gewerbliche Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit ist. Die Gewerbesteuerbefreiung erstreckt sich in solchen Fällen jedoch auch auf die Tätigkeit, die ohne die „Abfärbung“ freiberuflich wäre (> BStBl 2002 II S. 152).

Mitunternehmerschaft

>H 15.8. (1) EStH

Treuhandmodell

>Allgemeines

Umfassender Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft

Zur Frage der „Abfärbung“ gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG bei gewerblichen Einkünften eines Gesellschafters in dessen Sonderbereich

>H 15.8 (5) EStH

Zur Prägung durch andere Personengesellschaften

>H 15.8 (6) EStH

Zur Prägung durch ausländische Kapitalgesellschaften

>H 15.8 (6) EStH

Fundstelle(n):
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SAAAJ-91129