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BFH Urteil v. - VII R 188/82 BStBl 1988 II S. 172

Gesetze: AO §§ 103, 105, 109AO (1977) §§ 191, 69, 34UStG (1973) § 18 Abs. 2 (EStG § 36 Abs. 2, 4)

Leitsatz

1. Die Berechnung der Haftungssumme im Fall der Geschäftsführerhaftung für Umsatzsteuerrückstände bei Nichtvorhandensein ausreichender Zahlungsmittel zur Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten (Grundsatz der anteiligen Tilgung der Umsatzsteuer) ist zeitraumbezogen (Haftungszeitraum) und überschlägig vorzunehmen. Ungleichmäßigkeiten in der Zahlungsfähigkeit des steuerpflichtigen Unternehmers während des Haftungszeitraums können durch pauschale Abschläge von der überschlägig ermittelten durchschnittlichen Tilgungsquote ausgeglichen werden (Anschluß an die , BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539, und vom VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657).

2. In die Vergleichsrechnung zur Ermittlung der anteiligen Tilgungsquote (1.) sind auch die Personalaufwendungen des Unternehmers einzubeziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 172
BFHE S. 312 Nr. 150,
MAAAA-98157

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BFH, Urteil v. 14.07.1987 - VII R 188/82

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