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BFH Urteil v. - IV R 26/85 BStBl 1987 II S. 579

Gesetze: GewStG (vor 1986) § 10 Abs. 3 S. 1

Leitsatz

Im Falle der gewerbesteuerlichen Organschaft muß der negative Gewerbeertrag einer Organgesellschaft mit einem Rumpfwirtschaftsjahr vor Übernahme durch den Organträger auf einen (negativen) Jahresbetrag umgerechnet werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 579
BFHE S. 54 Nr. 150,
GAAAA-98133

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BFH, Urteil v. 26.02.1987 - IV R 26/85

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