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BFH Urteil v. - IV R 26/85 BStBl 1987 II S. 579

Gesetze: GewStG (vor 1986) § 10 Abs. 3 S. 1

Leitsatz

Im Falle der gewerbesteuerlichen Organschaft muß der negative Gewerbeertrag einer Organgesellschaft mit einem Rumpfwirtschaftsjahr vor Übernahme durch den Organträger auf einen (negativen) Jahresbetrag umgerechnet werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 579
BFHE S. 54 Nr. 150,
GAAAA-98133

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BFH, Urteil v. 26.02.1987 - IV R 26/85

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