Kein gewerblicher Grundstückshandel trotz Veräußerung von 15 Grundstücken innerhalb von sieben Jahren nach Erwerb und Branchennähe
Die Veräußerung von mehr als drei Objekten nach weniger als zehn Jahren durch einen branchennahen Steuerpflichtigen führt nicht zwangsläufig zu einem gewerblichen Grundstückshandel und damit zum Verlust der Privilegierung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.