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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 8 SO 3/25 B ER

Gesetze: GKG § 52; GKG § 53; SGG § 77; SGB X § 44; SGG § 86b

Leitsatz

Leitsatz:

An einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines laufenden Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X sind besonders strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes zu stellen. Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, ist es den Antragstellern regelmäßig zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungs- und ggf in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten. Wegen der besonders strengen Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes ist es erforderlich, dass massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt werden ( ER - juris Rn. 33; ER - juris Rn. 32).

Fundstelle(n):
NAAAJ-90727

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 03.04.2025 - L 8 SO 3/25 B ER

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