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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 561/21

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; EStG § 9 Abs. 4

Erste Tätigkeitsstelle bei Berufssoldaten

Leitsatz

Ob ein (unbefristet tätiger) Berufssoldat einer Dienststelle der Bundeswehr dauerhaft zugeordnet ist und dort eine erste Tätigkeitsstätte begründet, richtet sich u.a. danach, ob ihm nach der einschlägigen Verfügung der Bundeswehr ein fest eingerichteter Dienstposten ohne zeitliche Befristung zugewiesen wurde.

Fundstelle(n):
SAAAJ-90653

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 17.01.2025 - 4 K 561/21

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