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Verfahrensrecht | Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird (BFH)
Der Umstand, dass der vom Finanzamt
(FA) beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten
an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt,
steht der Zugangsvermutung in
§ 122
Abs. 2 Nr. 1 AO nicht entgegen. Dies gilt auch dann, wenn
an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der
zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, als bekannt gegeben bei einer Übermittlung im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post, außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den...