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Steuerliche Eckpunkte des Koalitionsvertrags 2025
Der [i]Senkung der KörperschaftsteuerKoalitionsvertrag sieht u. a. vor, dass ein „Investitions-Booster“ in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027 eingeführt werden soll. Außerdem soll die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden, beginnend mit dem .
Um [i]Verbesserung des Optionsmodells nach § 1a KStG und Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStGeine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, ist vorgesehen, insbesondere das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG wesentlich zu verbessern. Darüber hinaus soll die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur gesenkt werden. Geprüft werden soll auch, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltung...