Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der am geltenden Fassung (AStG a. F.); Kein Entfall des Steueranspruchs nach Maßgabe der sog. Rückkehrerregelung des § 6 Absatz 3 AStG a. F. in Fällen sog. substanzieller Gewinnausschüttungen im Sinne des § 21 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 AStG
Für die Anwendung des § 6 Absatz 3 AStG in der am geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Absatz 3 AStG gilt Folgendes:
Ein Entfall des Steueranspruchs ist auch ausgeschlossen, soweit nach dem Gewinnausschüttungen erfolgen oder eine Einlagenrückgewähr erfolgt und soweit deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des gemeinen Werts des Anteils zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Tatbestands im Sinne des § 21 Absatz 3 Satz 1 AStG beträgt.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
BMF v. - IV B 5 - S 1348/00008/001/224
Fundstelle(n):
YAAAJ-90074