Besitz; Steuerentstehung; Steuerzeichen; Tabaksteuer; Ware
Rechtsfrage
Tabaksteuer - Substitute für Tabakwaren - Steuerentstehung bei Inbesitzhalten von Tabakwaren ohne Steuerzeichen:
Handelt es sich bei § 23f Abs. 1 Nr. 4 Alternative 2 des Tabaksteuergesetzes in der ab geltenden Fassung des Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (TabStG) um einen Auffangtatbestand, der allgemein das Inbesitzhalten von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs erfasst, wenn die Steuer im Steuergebiet noch nicht erhoben wurde?
Sieht § 23f Abs. 1 Nr. 4 Alternative 2 TabStG eine Einschränkung für Altwaren vor, die vor dem in den steuerrechtlich freien Verkehr gelangt sind?
Ist § 23f TabStG auf Substitute für Tabakwaren gemäß § 1b Satz 1 TabStG anwendbar?
Gesetze: TabStG § 23f Abs 1 Nr 4 Alt 2, TabStG § 1b S 1, TabStG § 1b S 2, TabStG § 4 Nr 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 17.04.2025): VTa
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
AAAAJ-89866