Hat sich während des Revisionsverfahrens der Rechtsstreit über die Anfechtung eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides nach Ergehen eines Umsatzsteuerjahresbescheides in der Hauptsache erledigt (, BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370), so besteht ein berechtigtes Interesse i. S. des § 100 Abs. 1 S. 4 FGO an der Feststellung, daß der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid rechtswidrig war, wenn sich den Beteiligten in dem Rechtsbehelfsverfahren über den Umsatzsteuerjahresbescheid der zu beurteilende Sachverhalt unverändert darstellt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 222 BFHE S. 226 Nr. 148, NAAAA-98028