Antrag auf Anordnung der Beschlagnahme von steuerrelevanten Unterlagen mangels Verhältnismäßigkeit abgelehnt
Leitsatz
Eine Beschlagnahme von Unterlagen im Original ist unverhältnismäßig, wenn die ermittlungsführende Behörde weder nachvollziehbar machen konnte, weshalb nicht auch eine Beschlagnahme in Kopie für die Sicherung des Verfahrens genügt, noch wenigstens eine Digitalisierung der Unterlagen erfolgt ist, um der Verteidigung hiermit ein Arbeiten zu ermöglichen, aber auch dem Beschuldigten ein Fortführen seines Geschäftsbetriebs zu erlauben.