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Körperschaftsteuer | Anwendung des § 8b KStG bei Rechts- und Beratungskosten im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses (FG)
 Das FG Düsseldorf hatte über die
		Abzugsfähigkeit von Rechts- und Beratungskosten einer Kapitalgesellschaft im
		Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen an einer Enkelgesellschaft durch
		eine Tochtergesellschaft der Klägerin zu entscheiden (; Revision
		zugelassen).
Das FG Düsseldorf hatte über die
		Abzugsfähigkeit von Rechts- und Beratungskosten einer Kapitalgesellschaft im
		Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen an einer Enkelgesellschaft durch
		eine Tochtergesellschaft der Klägerin zu entscheiden (; Revision
		zugelassen).
Hintergrund: Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG u.a. Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft außer Ansatz. Veräußerungsgewinn in diesem Sinn ist nach § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert übersteigt, der sich nach den Vorschriften über die steuerliche Gewinnermittlung im Zeitpunkt der Veräußerung ergibt.
Sachverhalt: Die Tochterg...