Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitssache – „Tiefbauvorrichtung mit einem unter Druck stehenden Getriebe und Verfahren zur Steuerung des Innendrucks in dem Getriebe“ – Patentfähigkeit der erteilten Fassung
Tatbestand
Mit der Nichtigkeitsklage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung des u.a. für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 529 924, das die Priorität der deutschen Patentanmeldung 10351386 vom 4. November 2003 in Anspruch nimmt. Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des Streitpatents mit der Bezeichnung „Tiefbauvorrichtung mit einem unter Druck stehenden Getriebe und Verfahren zur Steuerung des Innendrucks in dem Getriebe“, das am 13. September 2004 angemeldet und dessen Erteilung am 2. August 2006 veröffentlicht worden ist. Das Streitpatent wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 50 2004 001 087 geführt.