Verdeckte Gewinnausschüttung bei Hinzuschätzung: Zufluss bei
den Gesellschaftern – Beteiligungsquote als Maßstab –
Aufteilung bei Geschäftsführungszuständigkeit für
unterschiedliche Betriebsstätten
Leitsatz
Ist der Verbleib aufgrund einer Nachkalkulation hinzu zu schätzender Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft nicht
aufklärbar, sind sie im Zweifel als entsprechend ihrer Beteiligungsquote an die Gesellschafter zugeflossene vGA zu beurteilen
(vgl. , BFH/NV 2018).
Eine abweichende Aufteilung nach dem Maßstab der auf unterschiedliche Betriebsstätten entfallenden Mehreinnahmen kann geboten
sein, wenn die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH jeweils eine Betriebsstätte des Unternehmens verantwortlich
und selbständig leiten und damit allein direkten Zugriff auf deren Einnahmen haben.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 10/2025 S. 432 BBK-Kurznachricht Nr. 10/2025 S. 432 QAAAJ-89142
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 22.08.2024 - 9 K 677/21 E