1. Schenkt der Gesellschafter einer Personengesellschaft (Ehemann) ein zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörendes Grundstück einem anderen Gesellschafter (Sohn) unter Vorbehalt des Nießbrauchs für sich und seine Ehefrau als Gesamtberechtigte, werden jedoch die Erträge und Aufwendungen des Grundstücks allein dem Ehemann zugerechnet, so ist der Nießbrauch steuerrechtlich nur gegenüber dem Ehemann anzuerkennen.
2. Überläßt der Ehemann aufgrund seines Nießbrauchs das Grundstück weiterhin der Personengesellschaft zur Nutzung, gehört das Nießbrauchsrecht zu seinem Sonderbetriebsvermögen.
3. Der Sohn kann das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen ausweisen.
4. Die unentgeltliche Grundstücksübertragung vom Sonderbetriebsvermögen des Ehemannes in das Sonderbetriebsvermögen des Sohnes ist zum Buchwert möglich.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 713 BFHE S. 546 Nr. 146, YAAAA-97946
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