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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 14 U 6/21

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Verwaltungsakt, der erneut zeitlich unbegrenzt die Feststellung einer Berufskrankheit ablehnt, wird nach § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand einer zum Erlasszeitpunkt anhängigen, sich gegen eine zuvor verfügte Ablehnung einer Berufskrankheit erhobenen Klage.

Fundstelle(n):
RAAAJ-88683

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 14.03.2025 - L 14 U 6/21

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