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FG Münster Urteil v. - 2 K 3123/21 F

Gesetze: EStG § 3 Nr. 40; KStG § 8b Abs. 3; EStG § 3c

Betriebsausgaben: nicht abziehbar

Bestimmung der Beteiligungsquote i.S. des § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz

Die für die Anwendung des Teilabzugsverbots bei Abschreibungen von Darlehen an Tochter-Kapitalgesellschaften maßgebliche Beteiligungsquote (§ 3c Abs. 2 Satz 2 EStG) ist nicht auf die darlehensgewährende Personengesellschaft sondern auf die dahinterstehenden natürlichen Personen zu beziehen.

Fundstelle(n):
HAAAJ-88562

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FG Münster, Urteil v. 28.01.2025 - 2 K 3123/21 F

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