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Körperschaftsteuer | Anwendung der Bruttomethode im Fall der Ausschüttung einer EU-Kapitalgesellschaft an eine deutsche Organgesellschaft (BFH)
Ausschüttungen, die eine deutsche Organgesellschaft von einer dänischen Tochter-Kapitalgesellschaft bezieht, sind in dem der deutschen Organträger-Personengesellschaft zuzurechnenden Einkommen in voller Höhe - ohne Anwendung des § 8b Abs. 1 KStG - enthalten (§ 15 Satz 1 Nr. 2 KStG). Ein Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates v. über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) ist damit nicht verbunden (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist u.a., ob die Besteuerung von Ausschüttungen einer in einem Mitgliedstaat der EU ansässigen Beteiligungsgesellschaft an eine deutsche Organgesellschaft bei der deutschen Organträger-Personengesellschaft gegen die MTR, neu ...