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Körperschaftsteuer | Anwendung der Bruttomethode im Fall der Ausschüttung einer EU-Kapitalgesellschaft an eine deutsche Organgesellschaft (BFH)
Ausschüttungen, die eine deutsche
		Organgesellschaft von einer dänischen Tochter-Kapitalgesellschaft bezieht, sind
		in dem der deutschen Organträger-Personengesellschaft zuzurechnenden Einkommen
		in voller Höhe - ohne Anwendung des 
		§ 8b Abs. 1
		  KStG - enthalten (§ 15 Satz 1 Nr. 2
		  KStG). Ein Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie
		90/435/EWG des Rates v.  über das gemeinsame Steuersystem der Mutter-
		und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - 
		Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) ist damit
		nicht verbunden (; veröffentlicht am
		).
Sachverhalt: Streitig ist u.a., ob die Besteuerung von Ausschüttungen einer in einem Mitgliedstaat der EU ansässigen Beteiligungsgesellschaft an eine deutsche Organgesellschaft bei der deutschen Organträger-Personengesellschaft gegen die M...