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Einkommensteuer | Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Pickup und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung (BFH)
Stellt das FG nur Tatsachen fest,
aus denen weder bei einer Einzelbetrachtung noch in ihrer Zusammenschau die
Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs abgeleitet werden kann, fehlt es
an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Annahme, mit einem zum
Betriebsvermögen gehörenden, typischerweise zum privaten Gebrauch geeigneten
Kraftfahrzeug seien möglicherweise keine Privatfahrten unternommen worden. Geht
das FG unter diesen Umständen von der Erschütterung des Anscheinsbeweises für
die Privatnutzung aus, liegt ein Fehler der Rechtsanwendung vor, der dazu
führt, dass der BFH an die Würdigung des FG nicht gebunden ist
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 1 EStG ist die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr a...