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BFH Urteil v. - III B 5-6/86 BStBl 1986 II S. 526

Gesetze: FGO § 142ZPO § 114

Leitsatz

Die Gründe des Beschlusses, mit dem ein Antrag des Klägers auf Prozeßkostenhilfe abgelehnt wird, müssen erkennen lassen, daß die Voraussetzungen des § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 Abs. 1 ZPO nicht erfüllt sind. Dazu reicht der Hinweis, die Klage sei in der Hauptsache durch Vorbescheid abgewiesen worden, nicht aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 526
BFHE S. 223 Nr. 146,
JAAAA-97896

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BFH, Urteil v. 25.03.1986 - III B 5-6/86

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