Stehen Art. 143 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und Art. 1 der Richtlinie 2006/79 des Rates vom über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern im Kontext des dritten Erwägungsgrundes der Richtlinie 2006/79 und des Art. 25 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen einer Regelung wie Art. 52 Abs. 1 der Ustawa o podatku od towarow i uslug (Gesetz über die Steuer auf Gegenstände und Dienstleistungen) vom entgegen, wonach die Einfuhr von Gegenständen, die in einer Sendung enthalten sind, die vom Gebiet eines Drittlandes aus von einer natürlichen Person versandt wird und für eine natürliche Person in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als dem Land bestimmt ist, in das die Einfuhr erfolgt, nicht von der Mehrwertsteuer befreit ist?