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EuGH  - C-375/24 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gesetze: KN Pos 4902, KN Pos 4904, UStG § 12 Abs 2

Rechtsfrage

1. Setzt die Position 4902 der Kombinierten Nomenklatur - KN - zwingend voraus, dass ein Druckerzeugnis vorwiegend aus Buchstabenfolgen besteht, so dass sogenannte Zahlen-Sudokus nicht unter diese Position subsumiert werden können?

2. Für den Fall, dass die erste Frage zu bejahen ist:

Gebieten es die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Neutralität, den ermäßigten Steuersatz auch auf die Lieferung von Rätselheften mit Zahlen- Sudokus anzuwenden, die zwar nicht in Position 4902 KN einzuordnen sind, die aber aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers dem identischen Zweck dienen oder diesen befriedigen, wie Buchstaben-Sudokus und Kreuzworträtsel, die eindeutig unter Position 4902 KN fallen, sowie Symbol- Sudokus und Noten-Sudokus, die eindeutig in Position 4904 KN einzuordnen sind und damit ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz unterliegen?

Einreihung; Lieferung; Steuersatz

Fundstelle(n):
GAAAJ-88357

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-375/24 - anhängig seit 01.10.2024

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