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Verfahrensrecht | Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (BMF)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben eine Allgemeinverfügung für solche Einsprüche und Änderungsanträge erlassen, mit denen geltend gemacht wird, dass die Besteuerung von Erstattungszinsen (§ 233a AO) als Einkünfte aus Kapitalvermögen gegen das Grundgesetz verstoße.
Die Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder lautet wie folgt
„Am anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer oder des Gewerbesteuermessbetrags, gegen gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, gegen gesonderte Verlustfeststellungen nach § 10d Absatz 4 Satz 1 EStG oder gegen Bescheide, die die Änderung einer der vorgenannten Festsetzungen oder Feststellungen ablehnen, werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen ...