Gesetze: OEG § 1 (aF) i. V. m. § 30 BVG (aF); OEG § 1 (aF) i. V. m. § 31 BVG (aF)
Leitsatz
Leitsatz:
1. Der - gerichtliche - Entzug der elterlichen Sorge bei Kindeswohlgefährdung sowie der Anordnung einer Vormundschaft an sich begründen ebenso wenig einen rechtswidrigen, tätlichen Angriff wie die danach erfolgte Unterbringung in einer Pflegefamilie.
2. Die - behauptete - Überschreitung des Erziehungsrechtes durch Pflegeeltern, hier die mit zunehmenden Lebensalter geforderte Mitwirkung bei Haushaltstätigkeiten, erfüllt nicht die Tatbestandsvoraussetzungen eines entschädigungsrelevanten Sachverhalts.
3. Aus dem jetzigen Gesundheitszustand kann kein Rückschluss auf schädigende Ereignisse in der Kindheit und Jugend gezogen werden.
Fundstelle(n): XAAAJ-88227
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.03.2025 - L 6 VG 846/24
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