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BFH Urteil v. - V R 91/83 BStBl 1984 II S. 788

Gesetze: AO (1977) § 164

Leitsatz

1. Der Vorbehalt der Nachprüfung bleibt trotz Durchführung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens wirksam, wenn er nicht ausdrücklich aufgehoben wird.

2. Wird während des finanzgerichtlichen Verfahrens über eine Klage mit dem Ziel, das Finanzamt zur Änderung eines Vorbehaltsbescheides zu verpflichten, von der Finanzbehörde der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben, so erledigt sich dieses Rechtsbehelfsverfahren in der Hauptsache unabhängig davon; ob die Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts selbst angefochten wird oder nicht.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 788
BFHE S. 492 Nr. 141,
TAAAA-97858

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BFH, Urteil v. 01.08.1984 - V R 91/83

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