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BFH Urteil v. - IV R 221/83 BStBl 1984 II S. 706

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2EStG § 4 Abs. 4EStG § 5 Abs. 1

Leitsatz

Nimmt eine Personenhandelsgesellschaft, deren Vermögen bisher fast ausschließlich durch Eigenkapital finanziert war, Bankdarlehen zur Deckung eines Kreditbedarfs auf, der dadurch entstanden ist, daß ihre Gesellschafter zur TiIgung von im wesentlichen durch die Gewinne der Gesellschaft bedingten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerschulden hohe Beträge entnehmen mußten, so können die Darlehensschulden Betriebsschulden und die dafür gezahlten Zinsen Betriebsausgaben der Personenhandelsgesellschaft sein.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 706
BFHE S. 316 Nr. 141,
CAAAA-97842

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BFH, Urteil v. 24.05.1984 - IV R 221/83

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