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DRSC Anwendungshinweis AH 5 zu DRS 20 verabschiedet
Der Gemeinsame Fachausschuss (GFA) des DRSC hat auf seiner Sitzung am den Anwendungshinweis DRSC-AH 5 zu DRS 20 diskutiert und Änderungen gegenüber dem Konsultationsentwurf beschlossen. Die Umsetzung dieser Änderungen wurde am vom GFA genehmigt. Dem war eine öffentliche Konsultation vorausgegangen, der Konsultationsentwurf wurde Ende Januar 2025 veröffentlicht.
Der Anwendungshinweis adressiert die Interaktion der in DRS 20 niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung mit den Berichtsanforderungen der ESRS, wenn eine nichtfinanzielle Konzernerklärung unter Beachtung der ESRS aufgestellt wird. Zum anderen behandelt der Anwendungshinweis die Frage, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr jenes Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleic...