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FG Köln Urteil v. - 12 K 1271/23

Gesetze: EStG § 17; EStG § 19

Arbeitslohn

Anteilsübertragungsgewinn als Arbeitslohn eines Geschäftsführers bei bedingtem Mindest-Fortbestand der Geschäftsführungstätigkeit

Leitsatz

1) Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.S. des § 19 EStG und solchen aus der Veräußerung von Anteilen aus Kapitalgesellschaften i.S. des § 17 EStG ist unter Einbeziehung aller Umstände des Einzelfalls zu treffen.

2) Die subjektiven Einschätzungen der Beteiligten sind dabei unerheblich.

3) Für die Annahme von Arbeitslohn spricht, wenn der Verbleib eines Anteilsübertragungsgewinns rechtlich und tatsächlich an die weitere Ausübung der Geschäftsführertätigkeit geknüpft ist.

Fundstelle(n):
RAAAJ-87578

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 04.12.2024 - 12 K 1271/23

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