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BFH Urteil v. - II R 62/87 BStBl 1989 II S. 1021

Gesetze: FGO § 155 i.V.m. ZPO § 89 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

Wird ein Prozeßbevollmächtigter, der noch keine Prozeßvollmacht vorgelegt hat, einstweilen zur Prozeßführung zugelassen, so darf ein Endurteil erst erlassen werden, nachdem eine für die Beibringung der Vollmacht gesetzte Frist abgelaufen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 1021
BFH/NV 1989 S. 52 Nr. 12
BFHE S. 203 Nr. 158,
MAAAA-97788

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BFH, Urteil v. 06.09.1989 - II R 62/87

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