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BFH Urteil v. - I R 25/88 BStBl 1989 II S. 982

Gesetze: KVStG (1972) § 2 Abs. 1 Nr. 4 lit. c

Leitsatz

1. Vermögensmehrungen auf Grund einer Gesellschaftereinlage einerseits und auf Grund eines Erfolgsbeitrages andererseits vollziehen sich durch jeweils andere Sachverhalte, bezüglich derer selbständige Regelungen (Kapitalverkehrsteuerbescheide) ergehen müssen.

2. Mit einer Betriebsaufspaltung ist nicht notwendigerweise eine Übertragung des Geschäftswerts auf das Betriebsunternehmen verbunden.

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 982
BB 1990 S. 337
BFH/NV 1989 S. 48 Nr. 11
BFHE S. 97 Nr. 158,
KAAAA-97780

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BFH, Urteil v. 28.06.1989 - I R 25/88

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