Die Beklagten waren gemeinsam eingetragene Inhaberinnen des aufgrund der internationalen Anmeldung vom 25. November 2004, die als WO 2005/052087 am 9. Juni 2005 veröffentlicht worden ist, unter Inanspruchnahme der Prioritäten aus den japanischen Anmeldungen JP 2003394855 vom 26. November 2003, JP 2004041503 vom 18. Februar 2004, JP 2004154548 vom 25. Mai 2004 und JP 2004159306 vom 28. Mai 2004 auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in englischer Verfahrenssprache erteilten und seit 25. November 2024 infolge der Patentdauer erloschenen europäischen Patents 1 696 016 (Streitpatent) mit der Bezeichnung "PHOSPHOR AND LIGHT EMISSION APPLIANCE USING PHOSPHOR" (in Deutsch laut Streitpatentschrift: "LEUCHTSTOFF UND LICHTEMITTIERENDE VORRICHTUNG MIT DIESEM LEUCHTSTOFF").
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