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BFH Urteil v. - II R 183/85 BStBl 1989 II S. 814

Gesetze: BGB § 158 Abs. 1ErbStG (1974) § 7 Abs. 1 Nr. 1ErbStG (1974) § 25

Leitsatz

Verpflichtet sich der Bedachte im Zuge eines Überlassungsvertrages zu aufschiebend bedingten Leistungen, so kann diese Leistungsverpflichtung vor Eintritt der Bedingung die Bereicherung des Bedachten i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (1974) nicht schmälern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 814
BFH/NV 1989 S. 39 Nr. 9
BFHE S. 440 Nr. 157,
QAAAA-97765

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BFH, Urteil v. 07.06.1989 - II R 183/85

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