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Track 14-15 | Gewinnermittlung: Kein nachträglicher Wechsel zur EÜR zur Glättung von BP-Mehrergebnissen
Der Bundesfinanzhof hat aktuell in einem Fall, in dem ein nicht buchführungspflichtiger Gewerbetreibender grundsätzlich zwischen der Bilanzierung und der EÜR wählen konnte, den nachträglichen Wechsel zur EÜR zur Kompensation eines BP-Mehrergebnisses für ein Jahr abgelehnt, für das bereits ein bestandskräftiger Gewinnfeststellungsbescheid vorlag. Interessant sind insoweit auch die grundsätzlichen Anmerkungen des Bundesfinanzhofs zur Wahl der Gewinnermittlungsmethode.
Was die Wahl der Gewinnermittlungsmethode angeht, möchten wir Sie auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs aufmerksam machen, in dem der X. Senat fast schon lehrbuchmäßig die Grundsätze dargestellt hat.
Im Streitfall konnte ein nicht buchführungspflichtiger Gewerbetreibender grundsätzlich wählen: zwischen der Bilanzierung – also der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG – und der Einnahmenüberschussrechnung – sprich der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Der Steuerpflichtige entschied sich zunächst freiwillig für die Bilanzierung. Der endgültige Feststellungsbescheid für das Streitjahr wurde bestandskräftig. Dann kam es zu einer steuerlichen Betriebsprüfung. Diese führte zu einer Gewinnerhöhung. Der...