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Track 19-20 | Gewerbesteuer: Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes vor Jahresende
Hat eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums (”ab Beginn des 31.12.") veräußert, kann sie nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war. Die erweiterte Kürzung kann nicht zeitanteilig gewährt werden.
Wir kommen zur Gewerbesteuer. Und möchten Sie vor einer Steuerfalle für Grundstücksunternehmen warnen. Es geht einmal mehr um die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.
Im Streitfall hatte eine GmbH ihr einziges Grundstück und damit ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor dem Ablauf des Erhebungszeitraums veräußert. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgte nach der notariellen Vereinbarung – so wörtlich – „ab Beginn des 31. Dezember”. Also nicht erst mit Ablauf des 31. Dezember.
Nach der harten, aber zu erwartenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs kann die Kapitalgesellschaft in diesem Fall die erweiterte Kürzung nicht in Anspruch nehmen. Mit der Begründung, dass sie nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war.
Voraussetzung für die Gewährung der erweiterten...