Erwerbsvorgang bei Verschmelzung mehrerer Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Grunderwerbsteuer
Leitsatz
1. Die Frage, ob ein Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 3 GrEStG zum Vermögen einer Gesellschaft gehört, ist weder nach Zivilrecht
noch nach § 39 AO zu beantworten, sondern ob das Grundstück der Gesellschaft im Zeitpunkt der Entstehung der Grunderwerbsteuer
grunderwerbsteuerlich zuzurechnen ist.
2. Somit gehört ein Grundstück nicht mehr zum Vermögen der Gesellschaft, wenn es zwar noch in ihrem Eigentum steht oder ihr
bewertungsrechtlich zuzuordnen ist, aber vor Entstehung der Steuerschuld Gegenstand eines Veräußerungsvorgangs i.S.d. § 1
Abs. 1, 2, 3 oder 3a GrEStG war.
3. Bei der Ausgliederung einer GmbH mit inländischem Grundbesitz handelt es sich um einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 Nr.
4 GrEStG, wobei die Grunderwerbsteuer mit der Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister entsteht.
Fundstelle(n): QAAAJ-87000
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FG Münster, Urteil v. 16.01.2025 - 8 K 2744/21 GrE
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