Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Krankenhauses und Zuordnung von Gewinnen aus der Personal- und Sachmittelgestellung
an angestellte Krankenhausärzte und verbilligte Abgabe von Speisen und Getränke an Mitarbeiter
Leitsatz
1. Gewinne aus der Personal- und Sachmittelgestellung und der Übernahme der Abrechnungstätigkeit für angestellte Krankenhausärzte
für deren ambulante Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten sowie Selbstzahlern im Rahmen von Chefarztambulanzen
zählen zu den Erträgen aus typischen Krankenhausleistungen und sind dem Krankenhauszweckbetrieb zuzuordnen. Der Zurechnungszusammenhang
wird bei der im Steuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht dadurch unterbrochen, dass nicht das Krankenhaus,
sondern der angestellte Arzt gemäß §§ 116, 120 SGB V durch die erteilte Ermächtigung zur ambulanten Behandlung persönlich
berechtigt und verpflichtet ist und diesem der materiell-rechtliche Anspruch auf Vergütung zusteht.
2. Die verbilligte Verköstigung durch teilweise unentgeltliche Überlassung von Speisen und Getränken in der Krankenhauscafeteria
an die im steuerbefreiten Krankenhauszweckbetrieb beschäftigten Mitarbeiter stellt eine Gegenleistung für die Zurverfügungstellung
von Arbeitskraft dar und ist aufgrund der Beschäftigung der Mitarbeiter im Zweckbetrieb durch diesen veranlasst. Die auf den
teilweisen Entgeltsverzicht entfallenden Aufwendungen sind wirtschaftlich betrachtet Lohnaufwand des Zweckbetriebs.
Fundstelle(n): UAAAJ-86994
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FG Münster, Urteil v. 13.01.2021 - 13 K 167/17 E,K,G,F,Zerl
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