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FG Köln Urteil v. - 13 K 1081/22

Gesetze: KStG § 8a; EStG § 4h; KStG § 14; KStG § 15; EStG § 10d; KStG § 8

Körperschaftsteuer

Berücksichtigung eines vororganschaftlichen Zinsvortrags der Organgesellschaft beim Organträger

Leitsatz

Ein vororganschaftlicher Zinsvortrag i.S. von (§§ 8 Abs. 1, Satz 1, 8a KStG i.V.m.) § 4h Satz 2 EStG der Organgesellschaft kann der Organträger während des Bestehens der Organschaft nicht nutzen und führt bei ihm nicht zu einem berücksichtigungsfähigen Zinsaufwand.

Fundstelle(n):
KAAAJ-86993

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Urteil v. 14.11.2024 - 13 K 1081/22

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