Einkommensteuer | Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (BMF)
Das BMF hat zu Einzelfragen zur
ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte Stellung genommen
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Die Vorgaben ersetzen das bisherige , das hierfür unter dem Titel „Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte“ neu veröffentlicht wird. Zu diesem Anlass wurde die bisher genutzte Formulierung „virtuelle Währungen und sonstige Token“ in Anlehnung an die Weiterentwicklung insbesondere der aufsichtsrechtlichen Terminologie durch die Bezeichnung „Kryptowerte“ ersetzt.
Neben der ausführlichen Darstellung der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ab Randnummer 87 wurden einzelne Sachverhaltsdarstellungen und Regelungen in den Kapiteln des bestehenden BMF-Schreibens ergänzt. Dies betrifft insbesondere die sogenannten Steuerreports (Randnummer 29b), aber etwa auch das Claiming von Kryptowerten (Randnummern 13, 48a) und den Ansatz von sekundengenauen und Tageskursen (Randnummern 43, 58 und 91).
Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der behandelten Sachverhalte steht eine rechtsunverbindliche Übersetzung des Schreibens auf der Homepage des BMF zur Verfügung.
Non Fungible Token (NFT) und das sogenannte Liquidity Mining sind noch nicht Gegenstand des BMF-Schreibens. Das BMF wird sich weiterhin in enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und unter Einbindung der Verbände mit den entsprechenden ertragsteuerlichen Fragen rund um Kryptowerte befassen und das BMF-Schreiben sukzessive ergänzen.
Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF in deutscher als auch englischer Sprache veröffentlicht.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
PAAAJ-86802