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PiR Nr. 3 vom Seite 90

Wir müssen reden: Über die Kapitalflussrechnung

EFRAG und IASB diskutieren Änderungen an IAS 7

Prof. Dr. Carsten Theile

Cash ist einem Abschlussadressaten einfach zu erklären und obendrein für die Abschlussanalyse hoch relevant. Das gleiche gilt für die Zu- und Abflüsse innerhalb einer Periode, die in der Kapitalflussrechnung als operating, investing oder financing dargestellt werden. Schließlich ist Cash auch grundsätzlich unabhängig vom verwendeten Rechnungslegungssystem, sodass die durchaus hohe Vergleichbarkeit von Kapitalflussrechnungen in IFRS-, US-GAAP- und HGB-Abschlüssen nicht wundert.

Gleichwohl waren in jüngerer Zeit Änderungen an IAS 7 „Statements of Cashflows“ zu beobachten. Mit Wirkung für Geschäftsjahre ab 2024 sind einige neue Anhangangaben zu Supplier Finance Arrangements hinzugekommen, ohne allerdings das Problem der Darstellung der Zahlungsströme aus solchen Vereinbarungen zu lösen. Wichtiger möglicherweise: Veranlasst durch IFRS 18 (anzuwenden ab 2027) werden die bisherigen Zuordnungswahlrechte für Zinsen und Dividenden gestrichen, was die Vergleichbarkeit von Kapitalflussrechnungen nach IAS 7 und DRS 21 weiter erhöhen wird.

Das war's erstmal, könnte man meinen und sich entspannt zurücklehnen. Doch weit gefehlt: Im September 2024 hat der IASB das Research ...

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