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Online-Nachricht - Donnerstag, 06.03.2025

Nachhaltigkeitsberichterstattung | Vereinfachung der Berichtserstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung (WPK)

Am hat die Europäische Kommission mit dem ersten Omnibus-Paket neben dem Vorschlag zur zeitlichen Verschiebung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für die 2. und 3. Welle Vorschläge zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Hierauf macht die WPK aufmerksam.

Die Vorschläge betreffen die folgenden Delegierten Rechtsakte:

  • Taxonomy Disclosures Delegated Act ((EU) 2021/2178),

  • Taxonomy Climate Delegated Act ((EU) 2021/2139),

  • Taxonomy Environmental Delegated Act ((EU) 2023/2486).

Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands soll es den nichtfinanziellen und finanziellen Unternehmen künftig gestattet sein, auf die Bewertung der Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie in Hinblick auf Tätigkeiten, die für ihre Geschäftstätigkeit finanziell nicht wesentlich sind, zu verzichten. In der Regel soll dies angenommen werden, wenn der kumulierte Anteil an den betreffenden Kennzahlen (KPI) unter 10 % liegt. In Anbetracht des geringeren Informationswerts von Angaben über betriebliche Aufwendungen (OpEx) wird bei nichtfinanziellen Unternehmen für deren Angabe ein Schwellenwert von 25 % des Umsatzes festgelegt.

Darüber hinaus sollen die Berichtsvorlagen erheblich gekürzt und vereinfacht werden. Ferner stellt die Kommission zwei Optionen zur Vereinfachung der „Do no significant harm“-Kriterien zur Diskussion. Für finanzielle Unternehmen sind weitere Erleichterungen vorgesehen.

Die Vorschläge zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung sind auf der Homepage der EU-Kommission veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum abgegeben werden.

Quelle: WPK online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
VAAAJ-86706