Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Zusammensetzung zur Behandlung sexueller Funktionsstörungen Phosphodiesterase-5 Inhibitoren enthaltend (europäisches Patent)" – überraschender Effekt im Wirkungs-/Nebenwirkungsprofil eines Medikaments aufgrund einer niedrigen Dosierung - Bonuseffekt - niedrige Dosierung ist nahegelegt - zwangsläufiges Ergebnis einer durch die im Stand der Technik und durch das Fachwissen veranlassten Dosisfindungsstudie - keine erfinderische Tätigkeit
Tatbestand
Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des am 26. April 2000 beim Europäischen Patentamt als internationale Patentanmeldung PCT/US2000/011129 in englischer Sprache angemeldeten und mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten Patents EP 1 173 181 B1 (Streitpatent), das die Priorität der US-amerikanischen Anmeldung US 132036 P vom 30. April 1999 in Anspruch nimmt und vom Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 600 05 940 geführt wird. Das Patent ist im Beschränkungsverfahren vor dem Europäischen Patentamt beschränkt worden. Das Streitpatent, das in vollem Umfang und hilfsweise beschränkt mit vier Hilfsanträgen verteidigt wird, trägt die Bezeichnung "Compositions Comprising Phosphodiesterase Inhibitors For The Treatment Of Sexual Disfunction" („Zusammensetzung zur Behandlung sexueller Funktionsstörungen die Phosphodiesterase-5 Inhibitoren enthaltend“) und umfasst 17 Patentansprüche, deren nebengeordnete Patentansprüche 1 und 10 in der beschränkten Fassung wie folgt lauten: