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Mandat | Falsche Angabe zum Partnerstatus rechtfertigt keine Vertragsanfechtung
Tritt der mit der Mandatsbearbeitung befasste Rechtsanwalt einer als Partnerschaft organisierten Anwaltskanzlei nach außen als „Partner“ auf, während er tatsächlich nicht im Partnerschaftsregister eingetragen, sondern nur „Salary-Partner“ ist, berechtigt dies den Mandanten nicht zur Anfechtung des Anwaltsvertrags wegen arglistiger Täuschung.
Ein Qualitätsunterscheid zwischen Salary- und Equity(Voll)-Partner hinsichtlich des jeweiligen persönlichen Know-how und Einsatzes sei – so das Gericht – nicht zwingend, sodass der Status als „Partner“ damit auch nicht notwendigerweise nur auf die im Register eingetragenen Personen beschränkt sei. Deshalb hätte es im Streitfall einer entsprechenden Regelung im Anwaltsvertrag bedurft, sofern eine Bearbeitung nur durch einen Equity(Voll)-Partne...