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SV-Status | Zeitpunkt der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht
Für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH ist auf den Zeitpunkt der Änderung des Gesellschaftsvertrags, nicht erst auf den Zeitpunkt der Eintragung der Änderung in das Handelsregister abzustellen.
Der selbstständig tätige Gesellschafter-Geschäftsführer muss eine Einflussmöglichkeit auf den Inhalt von Gesellschafterbeschlüssen haben und zumindest ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung verhindern können. Vorliegend ergibt sich eine entsprechende Rechtsmacht der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer aus dem im Gesellschaftsvertrag vereinbarten umfassenden Vetorecht, das keinen Bedingungen oder Beschränkungen unterliegt, sodass sämtliche Gesellschafter alle unliebsamen Entscheidungen und ...