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StaRUG | Verfahrenseinleitung ohne Gesellschafterbeschluss
Für die Einleitung eines Verfahrens nach dem StaRUG bedarf es jedenfalls dann keines vorherigen Gesellschafterbeschlusses, wenn ein Restrukturierungsverfahren die einzige Alternative zu einem Insolvenzverfahren ist, die hinreichend Erfolg verspricht.
Dass diese Frage im Restrukturierungsverfahren vom Restrukturierungsgericht zu beantworten ist, ist nach Ansicht des Gerichts unerheblich, da es hier nicht um die Frage der Zulässigkeit des Restrukturierungsantrags geht, sondern um die vom Gericht zu klärende Frage, ob eine gesellschaftsrechtliche Pflicht besteht, das Restrukturierungsverfahren nicht fortzuführen. Jedenfalls in dem Fall, dass es keine weitere Erfolg versprechende Alternative zu einem Insolvenzverfahren gibt, würden die Vorgaben des Gesellschaftsr...