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Änderungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Italien
Steuerbegünstigungen bei der Unternehmensnachfolge in ausländischen Unternehmen
[i]Decreto Legislativo Nr. 139 im Gesetzblatt (Italienisch) unter https://go.nwb.de/4t8zqDie Steuerreform umfasst auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Mit dem Ermächtigungsgesetz Nr. 111 wurde die italienische Regierung beauftragt, die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu rationalisieren und in Bezug auf die Steuerberechnung und -zahlung durch Einführung der Selbstveranlagung zu vereinfachen. Die Umsetzung der Reform ist mit dem Legislativdekret Nr. 139 v. erfolgt und bereits seit dem in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Besteuerung bei Übertragung des Vermögens an Trusts oder ähnlichen Gebilden bzw. von letzteren an die Begünstigten sowie die Übertragung von Betrieben und Beteiligungen an Unternehmen im Zusammenhang mit einem Generationswechsel. Neue Regeln wurden in Bezug auf die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Leibrenten und Nießbrauch anzuwendenden Kriterien eingeführt. Die Steuersätze und Freibeträge bleiben allerdings unverändert.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist bei Übertragung des Vermögens an einen Trust erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Bereicherung der Begünstigten geschuldet.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Schenkungsteuer bereits im Zeitpunkt der Übertragung des Vermögens an den Trust zu entrichten, wenn es sich um eine definitive Trennung des Vermögens vom settlor handelt.
Eine Steuerbefreiung wird unter bestimmten Bedingungen, z. B. bei Übertragung von ausländischen Unternehmen oder Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften an Ehegatten oder Kinder, gewährt.