Es kann im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn Leistungsberechtigte einen Anspruch auf höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung darauf stützen, dass das Jobcenter ein Betriebskostenguthaben dem falschen Monat zugeordnet habe, wenn sie in einem anderen Monat desselben Bewilligungszeitraums entsprechend zu hohe Leistungen erhalten haben. Ein Rechtsmissbrauch kann insbesondere dann vorliegen, wenn die Leistungsberechtigten gezielt das sog Monatsprinzip ausnutzen wollen, um insgesamt höhere Leistungen zu erhalten, als ihnen tatsächlich zustehen, obwohl ihr tatsächlicher Bedarf in jedem Monat des Bewilligungszeitraums vollständig gedeckt war, und sie aufgrund der erfolgten Direktzahlungen des Jobcenters an ihren Vermieter keinen offenen Forderungen des Vermieters für den Bewilligungszeitraum ausgesetzt waren.
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 19.12.2024 - L 2 AS 17/22
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