Neue Rechtsprechung zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden
Sowohl das FG Münster als auch das FG Hamburg entscheiden zugunsten der Steuerpflichtigen.
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Durch das JStG 2024 (BGBl 2024 I Nr. 387 vom ) tritt eine Änderung bezüglich der an die Finanzverwaltung zu übermittelnden E-Bilanzdaten ein. § 5b Abs. 1 EStG n. F. bestimmt hierzu Folgendes: